AGB’s Camping Fuussekaul

Artikel 1: Definitionen 

Unter den folgenden Begriffen wird Folgendes verstanden: 

  • a. Mietunterkunft: Standard Mobilheime, Komfort Mobilheime, Glamping Mobilheime, Ferienwohnungen und Safarizelte
  • b. Stellplatz: Standard-Stellplätze, Komfort Stellplätze und Wohnmobilstellplätze (und sonstige vergleichbare Stellplätze, die vom Campingunternehmer angeboten werden).
  • c. Mietvertrag: der Vertrag, der zwischen dem Gast und Camping Fuussekaul abgeschlossen wird. Die schriftliche Reservierungsbestätigung.
  • d. Gast: der Hauptbuchende
  • e. Mitreisende: die weiteren Mitreisenden, neben dem Hauptbuchenden
  • f. Übrige Campinggäste: die sonstigen Campinggäste und Mitreisenden, die auf Camping Fuussekaul verbleiben.
  • g. Unternehmer: Camping Fuussekaul 

Artikel 2: Vertrag 

  1. Camping Fuussekaul steht für rekreative Aufenthalte sowie Langzeitaufenthalte. Ein dauerhafter Aufenthalt ist ausgeschlossen.
  2. Der Mietvertrag ist gültig, sobald der Aufenthalt durch den Gast angefragt und von Camping Fuussekaul bestätigt wurde. Eine schriftliche Bestätigung wird von Camping Fuussekaul nach vorherigem Einverständnis des Gastes an den Gast geschickt, bevor der Mietvertrag startet. Ab diesem Moment sind die Reservierung und der Mietvertrag bindend.
  3. Mietverträge, welche über Buchungsplattformen verschickt worden sind, sind ebenso bindend, sobald diese von Camping Fuussekaul bestätigt wurden.
  4. Der Gast ist verpflichtet den Mietvertrag mit den damit verbundenen Regeln zu akzeptieren. Der Gast ist weiter dafür verantwortlich, dass eventuelle Mitreisende ebenfalls die geltenden Regeln einhalten.
  5. Sollten die Regeln des Mietvertrages nicht eingehalten werden, behält sich der Unternehmer das Recht vor die komplette Vergütung des Schadens einzufordern.
  6. Die auf dem Mietvertrag angegebene Stellplatz- / Mobilheimnummer ist unter Vorbehalt. Camping Fuussekaul behält sich das Recht vor diese Platznummer ohne vorherige Mitteilung zu ändern. Eine Platzgarantie ist ausgeschlossen. 

Artikel 3: Dauer des Mietvertrages

  1. Die Dauer des Mietvertrages steht schriftlich auf dem Mietvertrag vermeldet. Nach Ablauf des Mietvertrages wird dieser beendet, ohne das eine Kündigung nötig ist. Die maximale Dauer von touristischen Aufenthalten beträgt einen Monat.
  2. Am Ankunftstag muss der Gast sich ab 15:00 Uhr in der Rezeption des Camping Fuussekaul anmelden.
  3. Sollte die Ankunftszeit nach 18:00 Uhr sein, muss der Gast dies vorab an den Unternehmer durchgeben.
  4. Bei Ankunft ist der Gast verpflichtet einen gültigen Ausweis vorzuzeigen. Ein Führerschein ist kein gültiges Ausweisdokument. Sollte der Gast keinen gültigen Ausweis vorzeigen können, behält sich Camping Fuussekaul das Recht vor den Gast nicht anzunehmen. Der Gast muss in diesem Fall dennoch den kompletten Betrag des Mietvertrages bezahlen, ohne dass eine Mietminderung verrechnet wird.
  5. Der Gast und die Mitreisenden sind verpflichtet das Campinggelände nach Ablauf des Mietvertrages (am Abreisetag) laut geltender Regeln zu verlassen.
  6. Am Abreisetag muss der Gast sich vor 10:00h in der Rezeption von Camping Fuussekaul abmelden.
  7. Falls sich der Gast nicht vor 10:00 Uhr in der Rezeption von Camping Fuussekaul abmeldet, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt, ohne das der Gast die Mietunterkunft/den Stellplatz weiter nutzen kann. 

Artikel 4: Preise

  1. 1. Der Preis des Mietvertrages wird auf Basis der zu dem Moment geltenden Tarife bestimmt.
  2. 2. Die Preisen sind von Camping Fuussekaul festgelegt und sind nicht verhandelbar.
  3. 3. Sollte nach Festlegen des Preises in dem Mietvertrag eine Änderungen nötig sein, so wird Diese von Camping Fuussekaul festgelegt.
  4. 4. Camping Fuussekaul behält sich das Recht vor, um zu jeder Zeit eine Preisänderungen durch zu führen. 

Artikel 5: Bezahlung

  1. Die Bezahlung muss durch den Gast innerhalb der angegebenen Bezahlungsbedingungen in Euros erfolgen, sowie im Mietvertrag festgelegt ist.
  2. Nach Empfang des schriftlichen Mietvertrages müssen 25% vom Gesamtbetrag innerhalb von 1 Tag angezahlt werden. Der Restbetrag (75% vom Gesamtbetrag) muss spätestens 7 Wochen vor Anreise bezahlt werden.
  3. Falls der Gast den schriftlichen Mietvertrag weniger als 7 Wochen vor Anreise empfängt, muss direkt der Gesamtbetrag (100%) innerhalb von 1 Tag bezahlt werden.
  4. Sollte der Gesamtbetrag bei Ankunft noch nicht vollständig bezahlt sein, so behält sich Camping Fuussekaul das Recht vor dem Gast den Zugang zum Campinggelände zu verweigern.
  5. Evtl. Ausnahmen bzgl. der oben stehenden Zahlungsbedingungen werden durch Camping Fuussekaul vor Beginn des Mietvertrages schriftlich an den Gast kommuniziert.
  6. Der Gast ist verpflichtet die Kaution bar, wie im Mietvertrag vermeldet, bei Ankunft in der Rezeption des Campings Fuussekaul zu hinterlegen.
  7. Ist nach dem Aufenthalt des Gastes der Gesamtbetrag oder ein Teil davon noch nicht bezahlt, wird für jede Mahnung zusätzlich zum ausstehenden Betrag eine Mahngebühr von 4,50 € erhoben. 

Artikel 6: Nutzung durch Dritte

Das Nutzen des Angebots von Camping Fuussekaul durch Dritte ist nicht erlaubt,

Artikel 7: Vorzeitige Abreise

Der Gast muss in dem Fall den kompletten Preis des Mietvertrages bezahlen. 

Artikel 8: Annullierung

Im Falle einer Annullierung bezahlt der Gast die folgenden Gebühren: – bei Annullierung bis 43 Tage vor Ankunft: 25% vom Gesamtpreis, wie auf dem Mietvertrag angegeben. – bei Annullierung zwischen 42 und 30 Tagen vor Ankunft: 40% vom Gesamtpreis, wie auf dem Mietvertrag angegeben. – bei Annullierung zwischen 29 und 14 Tagen vor Ankunft: 80% vom Gesamtpreis, wie auf dem Mietvertrag angegeben. – bei Annullierung zwischen 13 und 1 Tag vor Ankunft sowie am Ankunftstag selbst: 100% vom Gesamtpreis, wie auf dem Mietvertrag angegeben. 

Artikel 9: Zwischenzeitige Beendigung des Mietvertrages durch den Unternehmer

  1. Camping Fuussekaul kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen,
    a. Falls der Gast und/oder die Mitreisenden die gültigen Regeln, sowie in den AGBs/beiliegenden Informationen/ Regierungsvorschriften angegeben, nicht einhalten.
    b. Falls der Gast und/oder die Mitreisenden die Ruhe und/oder friedliche Atmosphäre in der direkten Umgebung oder auf dem Campingterrein generell stört.
    c. Falls der Gast und/oder die Mitreisenden mit ihrem Aufenthalt gegen die rekreative Ausrichtung vom Campingplatz verstoßen. 
  2. Der Unternehmer muss dem Gast persönlich melden, falls der Mietvertrag vorzeitig beendet werden muss. Eine schriftliche Erklärung ist nicht verpflichtend.
  3. Nach Kündigung des Mietvertrages müssen der Gast und seine Mitreisende das Gelände schnellstmöglich und innerhalb max. 2 Stunden verlassen.
  4. Der Gast ist verpflichtet den vereinbarten Tarif zu bezahlen, sowie er im Mietvertrag festgelegt wurde. 

Artikel 10: Verlassen des Platzes

Wenn der Mietvertrag ausläuft (am Abfahrtstag) müssen die Mietunterkunft und/oder der Stellplatz wieder leer, sauber und vollständig aufgeräumt hinterlassen werden. Falls der Gast und/oder die Mitreisenden dem nicht nachkommen, behält sich Camping Fuussekaul das Recht vor entsprechende Maßnahmen zu treffen. Camping Fuussekaul behält sich zudem das Recht vor die Kaution einzuhalten, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, eine Anzeige bei der Polizei zu machen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen. 

Artikel 11: Gesetzgebung

Camping Fuussekaul sorgt jeder Zeit dafür, dass das Gelände alle Umwelt- und Sicherheitsauflagen erfüllt, von der Regierung vorgeschrieben sind. Der Gast und/oder die Mitreisenden sind verpflichtet alle gültigen Sicherheitsvorschriften auf dem Gelände einzuhalten. 

Artikel 12: Zustand des Geländes

  1. Der Gast und die Mitreisenden sind verpflichtet die Mietunterkunft, den Stellplatz, das Gelände und die direkte Umgebung während der Dauer des Mietvertrages im selben Zustand zu halten und zu hinterlassen, wie sie diese vorgefunden haben.
  2. Es ist verboten: a. Eigentum vom Unternehmer zu beschädigen oder zu verändern b. Zu baggern, schneiden oder sonstige ähnliche Aktivitäten durch zu führen
  3. Rauchen ist in der Mietunterkunft verboten. Falls in der Mietunterkunft geraucht werden sollte, behält sich Camping Fuussekaul das Recht vor dem Gast Reinigungskosten in Höhe von 500,- € in Rechnung zu stellen.
  4. Falls Schaden, Veränderungen oder sonstige ähnliche Aktivitäten festgestellt werden, behält sich Camping Fuussekaul das Recht vor die Kaution einzuhalten, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, Anzeige bei der Polizei zu machen oder sonstige Maßnahmen zu treffen. 

Artikel 13: Verantwortlichkeit

  1. Camping Fuussekaul ist bei einem evtl. Unfall, Diebstahl oder Schaden auf dem Gelände nicht verantwortlich.
  2. Camping Fuussekaul ist nicht für Folgen von Wettereinflüssen und sonstiger höherer Gewalt verantwortlich.
  3. Camping Fuussekaul ist nicht für Störungen bei den Ausstattungen verantwortlich.
  4. Der Gast und die Mitreisenden sind dem Unternehmer gegenüber für sämtlichen Schaden haftbar, welcher durch eigenes Tun oder Unterlassen verursacht wurde.
  5. Camping Fuussekaul behält sich das Recht vor nach Störmeldungen, welche durch sonstige Campinggäste verursacht wurden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 

Artikel 14: Einhalten der AGBs

  1. Der Gast und die Mitreisenden sind nach Zustimmung des Mietvertrages verpflichtet die allgemein geltenden AGBs, beiliegenden Informationen sowie Regierungsvorschriften zu akzeptieren.
  2. Die AGBs, beiliegenden Informationen sowie Regierungsvorschriften gelten sowohl für individuelle Reisen sowie für Gruppenaufenthalte. Es gilt das Luxemburgische Recht. Druckfehler sind vorbehalten. 
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